Jürgen Kunz - Vereidigter Buchprüfer & Steuerberater

Ihr Steuerberater in Berlin

Spezialist Erbschaftssteuer Berlin Spandau Erbschaftssteuererklärung Berliner Testament Jürgen Kunz Als Steuerberater und "Vereidigter Buchprüfer" ist "Jürgen Kunz" nicht nur ein Spezialist in der Erbschaftsteuer oder der Erbschaftssteuererkärung. In allen Steuerbelangen hilft Ihnen sein Steuerbüro in Berlin und Berlin Spandau weiter. Besuchen Sie auch gerne eine seiner geplanten Vorlesungen zum Thema "Ist das deutsche Steuergesetz gerecht"?



-Erbschaftssteuererklärung-

Erbschaftssteuererklärung in Berlin, Spandau, Charlottenburg Erbschaftssteuererklärung in Berlin, Spandau, Charlottenburg und natürlich auch darüber hinaus - Ihr Steuerberater und Buchprüfer "Jürgen Kunz"


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in Steuerberater ist ein Spezialist für Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Steuerberechnungen in Erbangelegenheiten.
Selbstverständlich helfe ich Ihnen jederzeit auch bei Ihrer 
Erbschaftssteuererklärung!

Beträge aus Erbschaften im Todesfall sowie Schenkungen unter Lebenden, müssen versteuert werden. Je nach Höhe des vererbten Vermögens variiert auch die Erbschaftssteuer. Wer die Erbschaftssteuer nach dem Tode umgehen oder mindern möchte, kann schon zu Lebzeiten Schenkungen durchführen.

Erbschaftssteuern: Abhängig von der Vermögenshöhe und dem Erben

Bei der Erbschaftssteuer wird zwischen „Ehegatten, Partnern und Kindern“, „anderen Verwandten“ – wie Geschwistern, Schwiegereltern und -kindern oder geschiedenen Ehepartnern – und „übrigen Erben“ unterschieden. Je nach Höhe des vererbten Betrags und Einteilung in einer der genannten Kategorien, kann die Steuer zwischen 7 und 50 Prozent betragen, wobei „übrige Erben“ am meisten Steuern zahlen müssen.




Hinweis

Nicht-eheliche Lebenspartner müssen zwischen 30 und 50 Prozent des Erbes als Erbschaftsteuern an den Staat zahlen.
Allerdings gibt es Freibeträge, also Summen, die bis zu einer gewissen Grenze keiner Erbschaftssteuer unterliegen. Nur für den Betrag, der darüber liegt, fallen Steuern an. Diese Freibeträge können zwischen 500 000,- Euro beim Ehepartner und 20 000,- Euro bei „übrigen Erben“ variieren. Man unterscheidet hier zwischen nicht ehelichen Lebenspartnern (übriger Erwerber) sowie Ehegatten und Lebenspartner bei eingetragener Lebenspartnerschaft. (Ehe / Heirat)

Information
Wurde ein gegenseitiges Testament (sog. Berliner Testament) verfasst, muss nach dem Tod des Erstversterbenden der überlebende Ehegatte Erbschaftssteuer zahlen. Nach dem Tod des Letztversterbenden unterliegen auch die nun erbenden Kinder der Erbschaftssteuer.

 

Schenkungen umgehen die Erbschaftssteuer

Eine Schenkung ist eine Vermögensübertagung, die noch zu Lebzeiten der vererbenden Person durchgeführt wird. (Vorweggenommenes Erbe) Sie ist steuerrechtlich dann sinnvoll, wenn das Vermögen die Grenze der Freibeträge übersteigen würde. Schenkungen, die den Freibetrag nicht überschreiten, können alle zehn Jahre erfolgen, ohne dass Steuern gezahlt werden müssen. Zur Absicherung werden folgende vertragliche Regelungen getroffen:

 

  • Rückforderungsvorbehalt
Der Rückforderungsvorbehalt schützt eine Immobilie vor einer Zwangsversteigerung oder einem Verkauf durch die Kinder. Sie ist im Grundbuch einzutragen.

 

  • Nießbrauchrecht
Beim Nießbrauchrecht wird eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen, jedoch wohnt der ursprüngliche Besitzer noch bis zu seinem Tod dort (Wohnrecht) oder ihm fließen weiterhin bei einer  Vermietung die Einkünfte aus der Immobilie bis zu seinem Tode zu. Das Nießbrauchrecht ist im Grundbuch einzutragen und zudem von einem Notar zu beurkunden.

Schenkungen sollten nur wohldurchdacht erfolgen und nicht einer vermeintlichen Harmonie zwischen Eltern und Kindern dienen. Möglicherweise ist der Besitzer irgendwann auf den Verkauf angewiesen, da er eventuelle Pflegekosten sonst nicht tragen kann. Die Absicherung im Alter hat bei den Überlegungen also immer im Vordergrund zu stehen. 
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Wo finde ich das Erbschaftssteuerformular?

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Das Erbschaftssteuer-Formular ist mit einem Mausklick  ganz einfach herunterzuladen. So landet es direkt auf Ihrem Computer, Tablet, Laptop oder dem Handy.

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