Jürgen Kunz - Vereidigter Buchprüfer & Steuerberater

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Einkommensteuererklärung

Beziehen Sie neben Ihrem Arbeitslohn zusätzlich, Renten-, Kapital- oder Vermietungseinkünfte, fordert das Finanzamt von Ihnen die Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung. Sofern Sie Kapitaleinkünfte erzielen, nimmt Ihre Bank bereits den Abzug von Kapitalertragssteuer vor. Sollte Ihr persönlicher Steuersatz jedoch geringer als der Kapitalertragssteuersatz sein, beantragen wir gerne die zu erwartende Steuererstattung.

Aufgrund unserer großen Erfahrung im Bereich Lohn- und Einkommensteuerrecht steht Ihnen unser Steuerbüro in Berlin-Spandau auch gern bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung zur Verfügung. Selbstverständlich nutzen wir dabei alle für Sie in Frage kommenden Steuervorteile.


Wir beraten Sie persönlich, kompetent und verständlich in unserer Steuerkanzlei oder auch gerne bei Ihnen zu Hause. Wir prüfen für Sie die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung und informieren Sie vor Mandatserteilung über die Kosten gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung.



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